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   BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02   

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https://dejure.org/2004,5414
BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02 (https://dejure.org/2004,5414)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2004 - 2 BvR 414/02 (https://dejure.org/2004,5414)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2004 - 2 BvR 414/02 (https://dejure.org/2004,5414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung einer Gemeinde bei einer Individualverfassungsbeschwerde; Möglichkeit einer Gemeinde zur Geltendmachung des Eigentumsgrundrechts; Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts; Grundrechtsberechtigung einer Gemeinde; Begründung ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3, Art. 28
    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 223
  • NJ 2005, 72
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02
    Zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG gehört auch die Finanzhoheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 23, 353 ; 26, 172 ; 26, 228 ; 52, 95 ; 83, 363 ).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden, ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch die angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört (vgl. BVerfGE 26, 172 ; 71, 25 ; 83, 363 ).

    Für die Zulässigkeitsprüfung hat es jeweils unterstellt, Art. 28 Abs. 2 GG umfasse auch eine durch die Länder zu gewährleistende (vgl. BVerfGE 26, 172 ) angemessene Finanzausstattung.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02
    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der Gemeinden ausgedehnt: Einer Gemeinde steht das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG auch außerhalb der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht zu (vgl. BVerfGE 61, 82 "Sasbach").

    Die Beschwerdeführerin befindet sich auch sonst nicht in einer "grundrechtstypischen Gefährdungslage", die eine von BVerfGE 61, 82 abweichende Entscheidung rechtfertigen würde.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02
    Bedeutung hat diese Regelung vor allem für die juristischen Personen des Privatrechts (vgl. BVerfGE 21, 362 m.w.N.).

    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

    Der Streit über die Vermögenszuordnung stellt im Kern einen Kompetenzkonflikt zwischen Hoheitsträgern dar, der nicht im Wege der Individualverfassungsbeschwerde geklärt werden kann und soll (vgl. BVerfGE 21, 362 ).

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Zwar ist hier noch manches ungeklärt, etwa ob Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG den sachlichen Gewährleistungsbereich von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG erweitert oder zumindest materiell-rechtlich verstärkt und ob eine angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung Teil der kommunalen Finanzhoheit ist (vgl. BVerfGE 26, 172 ; 71, 25 ; 83, 363 ; 119, 331 ; BVerfGK 4, 223 ; 10, 365 ).
  • StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361

    1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

    - Einen entsprechenden Vortrag verlangen: BVerfGE 71, 25 [37]; BVerfGK 4, 223 [226]; 10, 365 [370 ff.]; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 18.03.2010 - 52/08 -, juris, Rdnrn. 38 ff., 41; Verfassungsgerichtshof des Landes Brandenburg, Urteil vom 16.09.1999 - VfGBbg 28/98 - juris, Rdnr. 77; Urteil vom 22.11.2007 - VfGBbg 75/05 -, LVerfGE 18, 159 [186] -.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 19/13

    Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform

    Zu einer Klärung, ob Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG die Gewährleistung der Selbstverwaltung "sachlich erweitert oder wenigstens materiell verstärkt hat", hat das Bundesverfassungsgericht im entsprechenden Zusammenhang ebenfalls keine Veranlassung gesehen (BVerfGE 119, 331 = juris, Rn. 142; siehe auch BVerfGE 125, 141 = juris, Rn. 70 f.; Kammerbeschlüsse, NVwZ 1999, 520 = juris, Rn. 47; DVBl. 1999, 840 = juris, Rn. 2; BVerfGK 4, 223 = juris, Rn. 9; 10, 365 = juris, Rn. 20; siehe auch den Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes BT-Drs.
  • VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05

    ThürKAG

    VerfGH 32/05 26 grundsätzlich keine Grundrechtsinhaber, jedenfalls soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 BvR 414/02 - zitiert nach juris, Rn. 3).

    Bei einer solchermaßen grundrechtstypischen Gefährdungslage ist eine Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 BvR 414/02 - zitiert nach juris, Rn. 5f.).

  • BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11

    Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des

    Das Gericht hätte bei seiner Ermessensausübung sowohl die Interessen des Beschwerdeführers als auch die der weiteren Gläubigerin im Hinblick auf Art. 14 GG zu würdigen gehabt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.); die nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste vermögenswerte Rechtsposition der betreibenden Gläubigerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 4, 223 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778, Rn. 9), und ihr damit verbundenes Realisierungsinteresse wären unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen gewesen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 24/13

    Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform

    Zu einer Klärung, ob Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG die Gewährleistung der Selbstverwaltung "sachlich erweitert oder wenigstens materiell verstärkt hat", hat das Bundesverfassungsgericht im entsprechenden Zusammenhang ebenfalls keine Veranlassung gesehen (BVerfGE 119, 331 = juris, Rn. 142; siehe auch BVerfGE 125, 141 = juris, Rn. 70 f.; Kammerbeschlüsse, NVwZ 1999, 520 = juris, Rn. 47; DVBl. 1999, 840 = juris, Rn. 2; BVerfGK 4, 223 = juris, Rn. 9; 10, 365 = juris, Rn. 20; siehe auch den Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes BT-Drs.
  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 2 GG bei kommunalen Gebietskörperschaften, die sich auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG nicht berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 und Kammerbeschluss vom 29. November 2014 - 2 BvR 414/02 - LKV 2005, 165 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

    Gemeinden steht jedoch das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auch außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht zu (BVerfG, B.v. 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82/110 ff.; B.v. 29.11.2004 - 2 BvR 414/02 - juris Rn. 4).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2006 - LVerfG 15/04

    Kindertagesförderungsgesetz - Anforderungen an die Substantiierung von Mehrkosten

    Ein Beschwerdeführer muss darlegen, dass er in seinem Recht auf Selbstverwaltung nach Art. 72 bis 75 LV verletzt sein kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 29.11.2004 - 2 BvR 414/02 -, LKV 2005, 165; ständige Rechtsprechung).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11

    Verfassungsbeschwerde

    Die kommunale Verfassungsbeschwerde erfordert die hinreichend substantiierte Darlegung der Beschwerdebefugnis, d.h. die Darlegung, dass der Beschwerdeführer in seinem Recht auf Selbstverwaltung nach Art. 72 bis 75 LV verletzt sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss, LKV 2005, 165; st. Rspr.).
  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19

    Verfassungsbeschwerde gegen finanziellen Ausgleich für Abschaffung der

  • VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 2 K 13.2042

    Klage auf Feststellung der Straßenbaulast an einer Stützmauer;

  • VG Aachen, 23.06.2017 - 6 L 552/17

    Immissionsschutz; Umweltverträglichkeit; Vorprüfung; Verfahrensfehler;

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 129-VIII-04
  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen

  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03

    Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen

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